Bewerbung als Mitarbeiter/in – Lagerist/in














    An unsere potenziellen Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich
    Ab dem 01. Januar 2021 endet die Freizügigkeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Um im Vereinigten Königreich arbeiten zu können, müssen EU-Bewerber ihren EU-Status „Pre-settled“ oder „Settled“ nachweisen. Sie können den „Pre-settled“-Status bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von weniger als 5 Jahre im Vereinigten Königreich beantragen, wobei Ihr Aufenthalt im Vereinigten Königreich jedoch bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben muss. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren im Vereinigten Königreich können Sie möglicherweise den Status „Settled“ beantragen.